Fischereibestimmungen für

Süss - Fischwasser Saison 2008

 

 

 

.           Lizenz

Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz (Tages, Wochen, Monats oder Jahreskarte) in Verbindung mit der amtlichen OÖ. Fischerkarte / Fischereischein sowie einem Lizenzbuch ausgeübt werden. Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen, sofern sie ein Lizenzbücherl und eine Tages, Wochen, Monats oder Jahreskarte bei sich führen, den Fischfang nur in Begleitung einer Erwachsenen Aufsichtsperson

(ab 18 Jahre), die zur Ausübung des Fischfanges berechtigt sein muß, ausüben. Die Aufsichtsperson muß in keinem Verwandschaftsgrad zum Kind stehen, dies kann auch ein Bekannter / Freund der Familie sein, dieser  ist für die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich.  Angelkarten ohne Datum sind nicht gültig !

 

.           Gerät

Der Fischfang darf nur mit der Angelrute betrieben werden. Anzahl der Angelruten werden im Lizenzbücherl vom Bewirtschafter eingetragen. Bei Kindern unter 12 Jahren darf das Kind mit 1 Angel der gesamt eingetragenen Angeln der Erwachsenen Aufsichtsperson mitfischen, d.h. bei insgesamt z.B. 3 gesamt eingetragenen Angeln 1 Angel das Kind unter 12 Jahren und die restlichen 2 Angeln die zuständige Aufsichtsperson, also keine 4. Angel zusätzlich. Legangeln und Nachtschnüre sowie die Verwendung von Drahtsetzkeschern sind verboten. Hegene mit max. 3 Nymphen erlaubt. Das Verlassen der Ausgelegten Angelruten ist verboten, der Höchstabstand zwischen den Ruten darf 10 m nicht überschreiten.

 

.           Anfüttern

Anfüttern ist nur in beschränktem Ausmaß, maximal jedoch 2 Liter pro Fischer und Tag, erlaubt. Es darf jedoch keinesfalls mit Küchenabfällen oder chemischen Mitteln, sondern höchstens mit natürlichen Ködern wie Mais, Kartoffeln, Brot, Maden oder Würmern erfolgen.

 

.           Beschränkungen

Von der Einmündung des Osterbaches bis zur Langmühle (Fischwasser „B“) ist das Fischen nur mit der Fliege auf beiden Seiten erlaubt. Dieser Bereich ist mit Hinweisschilder gekennzeichnet. Das weitere Seefischwasser wird mit „A“ bezeichnet. Der Fischfang darf, wenn nicht anders angegeben nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ausgeübt werden. Nachtfischen nur in Verbindung mit einer Jahreskarte erlaubt. bzw. kann aus Gründen der Schonung  Saisonbedingt gesperrt sein (siehe jeweils aktuelle Jahreskarte) . Der Bewirtschafter behält sich vor, einzelne Wasserstrecken  aus Gründen der Schonung oder für Fischereischulungen zu sperren, die Anzahl der Fischtage zu Beschränken oder die erlaubte Fangzahl während der Saison zu ändern. Der Verkauf gefangener Fische sowie Tauschgeschäfte mit solchen sind untersagt.

 

.           Schonmaße / Brittelmaße

Es gelten die in OÖ. Amtlichen Schonmaße / Brittelmaße! (siehe Lizenzbücherl). Ausnahme Zander 50 cm ! Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind ausnahmslos auf schonende Art zurückzusetzen.

 

.           Schäden und Verschmutzungen

Für die beim Fischfang verursachten Schäden haftet jeder Lizenzinhaber selbst. (bei Minderjährigen => Eltern od. gesetzl. Vertreter) Insbesondere ist auf größtmögliche Schonung der Natur zu achten und alles zu unterlassen, was zu Schäden an Bäumen, Sträuchern und Uferbewuchs führt. Das Hinterlassen von Abfällen ist strengstens verboten und kann mit Lizenzentzug geahndet werden. Das Errichten von Unterständen und Plattformen sowie das Entzünden von Feuern ist verboten !

 

.           Kontrolle

Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet, die Lizenz bzw. alle Fischereipapiere - sowie die Rucksack - und Fahrzeugkontrolle durch die Kontrollorgane ohne Widerspruch zu gestatten. Jeder im Setzkescher gefangene Fisch gilt als Beute. Mit dem Lizenzerwerb verpflichtet sich jeder Angler, an der Überwachung des Fischwassers mitzuwirken und alle von ihm wahrgenommenen Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften oder Fischereibedingungen ebenso dem Bewirtschafter umgehend bekannt zugeben wie Wahrnehmungen über Wasserverunreinigungen oder Fischsterben.

   

.           Sanktionen

Nur in Ausnahmefällen ist eine einmalige Verwarnung mit Eintrag ins Fischerbücherl möglich, ansonsten wird die Übertretung der Fischereigesetze oder auch nur eine dieser allgemeinen Bestimmungen mit dem Entzug der Fischereilizenz für das Süß - Fischwasser geahndet und Anzeige erstattet.

 

.           Fangverzeichnis

Jede Beute ist sofort nach dem Fang in das ausgehändigte Fangverzeichnis einzutragen, das ständig mitzuführen ist, und lesbar mit Name und Anschrift des Anglers für die Kontrollorgane bereit zuhalten ist, zusätzlich sind die Fischereibestimmungen mitzuführen. Bei Fangverzeichnissen, Fischereibestimmungen oder allgemein Fischereipapieren die zuhause vergessen wurden oder in den Fahrzeugen liegen ist keine Erlaubnis gegeben an diesem Tag zu Angeln. Auch bei unleserlichen und nicht ausgefüllten Fangverzeichnissen erlischt die Angellizenz. Aus fischereilichen Gründen, (z.B. Besatz) wird ersucht, nach Beendigung des Fischens das Fangverzeichnis in die dafür vorgesehenen Postkästchen einzuwerfen. Die Abgabe des Fangverzeichnisses ist Voraussetzung für die Wiedererteilung der Angelkarten im Folgejahr. Bei Abgabe des Fangverzeichnisses ist immer gemeint z.B. bei Tageskarten Abgabe am Tagesende / bei Wochenkarten Abgabe nach dieser Woche / bei Monatskarten Abgabe nach diesem Monat / bei Jahreskarten Abgabe am Saisonende.  

 

.           Fangbeschränkung

3 Edelfische (davon max. 2 Zander) pro Tag, maximal jedoch 7 Fische d.h. 3 Edelfische und 4 andere Fische. Kinder unter 12 Jahren, die mit einer Erwachsenen Aufsichtsperson mitangeln, dürfen nicht zusätzlich

7 Fische mitnehmen. Als Edelfische gelten Salmoniden, Karpfen, Schleie, Zander, Hecht und Wels. Blinkern, Spinnern, Wobblern, Twistern und mit Gummifisch Angeln erlaubt ! Fischen vom  Boot und Bootfahren verboten ! Fangen mit lebenden Köderfischen verboten !! Bei Neubesatz im Fliegenwasser ist diese Gewässerstrecke 1 Woche gesperrt !

 

 

 

 

 

Hinweis / Erklärungen :

 

 


 

Der      (Stern) bedeutet Neuigkeiten, Wissenswertes, Wichtiges in diesem Absatz.

 

 

 

 

 

Viel Spaß und Erfolg beim Angeln im Fischwasser Gasthof Süss

 

 

Petri heil !